Definition "Arbeitsmedizin"
Themenkatalog und Lernzielkatalog des Fachgebietes Arbeitsmedizin
(Als Konsequenz der neuen Approbationsordnung)
Archiviert: Gegenstandskatalog des Fachgebietes Arbeitsmedizin (1975)
Arbeitsmedizinische Fachkunde    
Leitlinien der Arbeitsmedizin Lehrangebot des Instituts
darunter:
- On-Line-Lehrmaterialien der Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinisch relevante gesetzliche Bestimmungen
darunter:
- Berufskrankheitenverordnung
- Merkblätter zur BKV

logoBundT.gif (1114 Byte) Arbeitsmedizin an deutschen Hochschulen

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Die Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)

vdbw.gif (1239 Byte)

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
-
Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner -

   
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DEFINITION 

Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflus­sung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits
sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.

Die Ziele der Arbeitsmedizin bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit  sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.


Die Ziele der Arbeitsmedizin werden umgesetzt

  • durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die  menschengerechte Gestaltung von Arbeit,

  • durch die Aufdeckung von Ursachen und die Ablei­tung von präventiven Maßnahmen bei arbeitsbe­dingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeits­unfällen,

  • durch die Mitwirkung bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.

Die Arbeitsmedizin übernimmt die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle Individuum / Betrieb sowie von Handelnden in der in­tegrierten medizinischen Versorgung bei Fragen der be­trieblichen Gesundheitsförderung und  Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der arbeits- und beschäftigungsfähigkeitsfördernden Rehabilitation sowie bei versicherungsmedizinischen Fragen.

Die Arbeitsmedizin stützt sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichti­gung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Arbeitsmedizin handelt auf der Grundlage eines wissen­schaftlich begründeten medizinischen Methodeninven­tars und nutzt auch Erkenntnisse und Methoden anderer Wissenschaftsdisziplinen.

Ihre Aktivitäten sind eingeordnet in multidisziplinäres Handeln.


Beschluß des Vorstandes der DGAUM - März 2004

 


© E.Münzberger 
letzte Revision: 13.07.2004